§ Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen insbesondere für Zubehör, Softwareprojekten, Projektmanagement, Projektausarbeitung sowie für Serviceleistungen und Wartungsleistungen. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung/Leistung an diesen vorbehaltlos erbringen.
§ Abwehrklausel:
Für die über die begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem „Anbieter“) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
§ Angebot und Vertragsschluss:
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder der Annahme der versandten Ware, in Anspruchnahme der Leistungen durch den Vertragspartner zustande. Für den Umfang der Lieferung/Leistung ist unsere Auftragsbestätigung / Rechnung maßgebend.
Technisch bedingte zwingende Abweichungen von den Angebotsunterlagen behalten wir uns auch nach Bestätigung des Auftrages vor. Irrtümer sind nicht ausgeschlossen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Bei Waren kann ein Ersatzartikel Verwendung finden, wenn dies für den Vertragspartner in Ansehung der beabsichtigten Verwendung der Ware zumutbar ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor, diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen, Vertragspartner bleibt aber in jedem Fall der Auftragnehmer.
§ Lieferung:
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Teillieferungen behalten wir uns vor. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten oder aus sonstigen Gründen schuldhaft in Verzug geraten, hat uns der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 15 Arbeitstagen, beginnend mit Eingang der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei uns, oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist, zu gewähren. Lieferungsfristen gelten als eingehalten.
§ Abnahme und Volumen Vertrag:
Nimmt der Vertragspartner die verkaufte Ware oder Leistung nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 25% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen, zu verlangen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
Für die Dauer des Annahmeverzugs des Vertragspartners sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Vertragspartners bei uns oder einem Dritten einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat uns der Vertragspartner als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten pro Monat pauschal EUR 25,00, Schadensersatz, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, ist dieser zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten. Für Kunden extra bestelle Ware ist generell von der Rückgabe ausgeschlossen, einzel Prüfung sind möglich.
§ Rücktritt und Entschädigung bei Nichtausführung:
Wir sind berechtigt jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die kann sein, wenn die Vertragserfüllung erschwert, der Vertragspartner seinen dargelegten Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn er über die seine Kreditwürdigkeit bedingen-den Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die Art und Weise der Umsetzung strittig ist. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Kündigung aus wichtigem Grund zulässig und insbesondere bei einem Verstoß gegeben.
Beim Rücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Vertragspartner zu vertreten hat, hat uns der Kunde für angefallene Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 15% des Kaufpreises, sofern der tatsächliche Schaden höher ist, diesen, zu begleichen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Vertragspartner vorbehalten.
§ Preise:
Alle Preise sind freibleibend, netto in Euro, zuzüglich der zum Liefertermin gültigen Mehrwertsteuer. Porto und Versandkosten werden anteilig berechnet.
§ Zahlung:
Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Unberechtigte Abzüge müssen wir nachfordern.
§ Gewährleistung:
Bei berechtigten Beanstandungen, die innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an uns geltend gemacht werden müssen, leisten wir Ersatz. Für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung übernehmen wir keine Gewährleistung. Schadenersatzansprüche sind direkt an den Ursprünglichen Hersteller der erhaltenen Ware zu stellen, Sie werden jedoch bei der Ausführung von uns unterstützt.
§ Rückgaberecht / Anlieferung:
Umtausch ist generell ausgeschlossen. Nach Absprache jedoch möglich. Unfrei versendete Ware wird nicht angenommen. Einsendungen die nicht ausreichend deklariert und vorher angemeldet wurden können nicht angenommen werden. Ware darf nicht in Gebrauch genommen worden sein. Die Artikelverpackung muss ungeöffnet sein. Steril verpackte Teile, Erprobungsmuster mit Preisnachlass, Sonderanfertigungen und speziell für den Besteller beschaffte Waren können aus hygienischen Gründen nicht zurückgenommen.
§ Haftungsausschluss:
Schadensersatzansprüche des Kunden oder Dritte sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Höhe der Haftung ergibt sich aus der Betriebs Haftpflicht des Unternehmens und Vorbehalt der Anerkennung durch die Gesellschaft, eine darüber heraus gehende Haftung ist ausgeschlossen, somit alleinig Ansprüche an die gültige Betriebshaftpflicht zu stellen sind und schließt weitergehende Ansprüche kategorisch aus. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ Abtretungs- und Verpfändungsverbot:
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ Aufrechnung:
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit und an-wendbares Recht:
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen, denen diese AGVB zugrunde liegen, wird bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen der Gerichtsstand München vereinbart. Wir behalten uns sich jedoch das Recht vor, den Vertragspartner an dessen Hauptgeschäftssitz nach dem dort geltenden Recht zu verklagen. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich, es sei denn das Festhalten an dem Vertrag würde eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
§ Sonstiges:
Irrtümer, Preis- und technische Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Version: 13062018